Menschen in sozial und finanziell schwierigen Lebenslagen haben häufig keinen Zugang zu digitalen Technologien oder es fehlen ihnen Kompetenzen zu deren Nutzung. Aber auch Frauen, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sind oft von den Chancen und Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben, ausgeschlossen. Das Konzept der digitalen Teilhabe eignet sich dabei als Brille, um negative und positive Auswirkungen von digitalpolitischen Vorhaben bewerten zu können. 
Digitale Teilhabe beinhaltet drei Dimensionen: Teilhabe an, durch und in digitalen Technologien. Das bedeutet erstens, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder sozialem Status Zugang zu digitalen Technologien wie schnellem Internet, Endgeräten und digitalen Diensten haben müssen. Darüber hinaus geht es zweitens um die Fähigkeit, diese Technologien zu nutzen, und drittens durch sie an der Gesellschaft teilzuhaben und die digitale Welt selbst aktiv mitzugestalten 
In unserem digitalpolitischen Eckpunktepapier wird deshalb die digitale Teilhabe als „Voraussetzung und Fundament“ unserer Digitalpolitik beschrieben.