Menschen in sozial und finanziell schwierigen Lebenslagen haben häufig keinen Zugang zu digitalen Technologien oder es fehlen ihnen Kompetenzen zu deren Nutzung. Aber auch Frauen, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sind oft von den Chancen und Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung ergeben, ausgeschlossen. Das Konzept der digitalen Teilhabe eignet sich dabei als Brille, um negative und positive Auswirkungen von digitalpolitischen Vorhaben bewerten zu können.
Digitale Teilhabe beinhaltet drei Dimensionen: Teilhabe an, durch und in digitalen Technologien. Das bedeutet erstens, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder sozialem Status Zugang zu digitalen Technologien wie schnellem Internet, Endgeräten und digitalen Diensten haben müssen. Darüber hinaus geht es zweitens um die Fähigkeit, diese Technologien zu nutzen, und drittens durch sie an der Gesellschaft teilzuhaben und die digitale Welt selbst aktiv mitzugestalten.
In unserem digitalpolitischen Eckpunktepapier wird deshalb die digitale Teilhabe als „Voraussetzung und Fundament“ unserer Digitalpolitik beschrieben.
Digitale Teilhabe
Zielgruppe
Inhalt des Wissenshappens
Beispiel
Im Moment wird zum Beispiel über eine Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) diskutiert, das die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsleistungen regelt. Das Konzept der digitalen Teilhabe eröffnet hier verschiedene Fragen, die eine politische Beurteilung leiten können:
- Haben alle Menschen Zugang zu den digitalen Verwaltungsleistungen? Wie steht es um die Barrierefreiheit? Wer hat keinen Zugang zu Endgeräten und stabilem Internet?
- Wer ist (nicht) in der Lage, Verwaltungsleistungen digital wahrzunehmen? Sind analoge Formen weiterhin in entsprechender Qualität und Zugänglichkeit gewährleistet? Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die sich mit digitalen Technologien schwer tun?
- Wie können verschiedene Nutzer*innen Einfluss nehmen auf die Bereitstellung dieser digitalen Verwaltungsleistungen? Finden alle Menschen Gehör in der öffentlichen Auseinandersetzung über das Reformvorhaben?
Wissen anwenden
Als Grundprinzip für eine gerechtigkeitsorientierte und inklusive Digitalpolitik kann das Konzept „Digitale Teilhabe“ sowohl für die politische Arbeit als auch zur Entwicklung eigener Projekte genutzt werden.
Schlagwörter
Weiterführendes
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Im Eckpunktepapier wird digitale Teilhabe als wichtiges Handlungsfeld identifiziert. Lies hier mehr dazu. Auf der Projektwebseite der AWO- Modellprojekts Digi Teilhabe erfahrt ihr mehr zum Projektziel: nämlich digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderung und Menschen mit Armutserfahrung zu verbessern.
Kontakt
Anton Haffner, Ubai Stanicki
awodigital@awo.org