Digitalpolitik

Wir wollen den digitalen Wandel sozial und inklusiv gestalten

Durch die Digitalisierung befindet sich die Gesellschaft zunehmend im Umbruch. Sie verändert und bestimmt all unsere Lebens- und Arbeitsbereiche. Auch die Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen vor den Chancen und Herausforderungen, die die digitale Transformation mit sich bringt, etwa in der Pflege, der Erziehung, bei Beratungsangeboten, der sozialen wie sozialpolitischen Arbeit oder im bürgerschaftlichen Engagement.

Zivilgesellschaftliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände müssen sich stärker digitalpolitisch einmischen, ihre Erfahrungswerte und Expertisen aktiv einbringen, um die digitale Transformation für eine offene und demokratische Gesellschaften mitzugestalten. So werden sie zu starken Partnern für eine inklusive und gemeinwohlorientierte Digitalisierung.

Die Themen für die sich die AWO im Bereich der Digitalpolitk einsetzt, sind genauso vielfältig wie unsere Lebensbereiche – sie reichen von der Forderung nach einem gleichberechtigten Zugang zu Technik, Endgeräten und dem Internet als Grundvoraussetzung für digitale Teilhabe, über die Förderung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Tools und Medien bis hin zur Sensibilisierung für Diskriminierung durch algorithmische Systeme. Bei AWO digital haben wir zwei digitalpolitische Themen besonders im Blick: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) und die geschlechtergerechte Digitalisierung.

Das Engagement der AWO im Bereich der Digitalpolitik findet Ausdruck in unserem Grundsatzprogramm und auch im fachpolitischen Beschluss und Leitantrag der AWO Bundeskonferenz.

Technischer Fortschritt und Digitalisierung sind dort zu fördern, wo sie die Lebensqualität der Menschen verbessern. Die Privatsphäre und die Selbstbestimmung der*des Einzelnen sind immer zu garantieren. Wir wollen eine chancengerechte Gesellschaft, in der jede*r Zugang zu der notwendigen Technologie hat, die Teilhabe ermöglicht. Es wird darauf ankommen, dass digitale Kompetenzen über alle Schichten, Geschlechter, Altersgruppen und Berufsfelder hinweg erlernt werden können.

AWO 2019: 6, Mensch und Gesellschaft, Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt

Um eine sozial gerechte und inkludierende digitale Transformation zu erreichen und bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nicht noch zu vergrößern, müssen Digitalisierungsprozesse innerverbandlich und gesellschaftlich gendersensibel konzipiert, begleitet und umgesetzt werden. Zugänge, Ausstattung und Kompetenzen müssen geschlechtergerecht verteilt werden.

Online­zu­gangs­gesetz

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahreswechsel 2022/23 über digitale Zugangsmöglichkeiten anzubieten. Das Onlinezugangsgesetz ist also eine Chance, die Verwaltungen zu modernisieren und bürger*innenfreundlicher zu machen. Kita-Plätze finden, Führerschein beantragen – ginge dann alles online.

Einige Grundzüge des OZG und den Nutzen für die Bürger*innen hat die Wirtschaftsvertretung Bitkom, mit der die AWO innerhalb der Initiative „Digital für alle“ zusammenarbeitet, in einem leicht verständlichen Video zusammengefasst.

Der Weg zur vollständigen Verwaltungsmodernisierung ist jedoch nicht frei von Problemen, etwa beim Datenschutz und der Barrierefreiheit. Die Kommunikation zwischen Bürger*in und Verwaltung enthält oft sensible Daten, die es besonders zu schützen gilt. Darüber hinaus muss sicher gestellt sein, dass Menschen, die z.B. eine Sehschwäche haben, durch geeignete Maßnahmen bei der Nutzung der Online-Dienst unterstützt werden. Und was mit Personen, die aus finanziellen Gründen keine entsprechenden Endgeräte besitzen?

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Als zivilgesellschaftliche Organisation mit starkem sozialpolitischen Profil ist es unsere Aufgabe, uns einzubringen und gesellschaftliche Missstände zu beseitigen. Wir wollen nicht, dass einzelne aufgrund von Alter, Gesundheitszustand oder finanziellen Möglichkeiten ausgeschlossen werden oder ihnen der Zugang zu Leistungen erschwert wird.

Gleichzeitig hat die Digitalisierung der Verwaltung direkte Auswirkungen auf viele Dienstleistungen der freien Wohlfahrtspflege, die im Rahmen des Subsidaritätsprinzips viele sozialstaatliche Aufgaben übernimmt. Will eine Person etwa die Schuldner*innenberatung wahrnehmen, so kann dafür eine entsprechende Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege aufgesucht werden. Aber muss diese in Zukunft auch über eine OZG-Plattform stattfinden? Und wie läuft die digitale Kitaplatzvergabe? Wie können die AWO-Kitas sinnvoll angebunden und beteiligt werden? Solche und viele weitere Fragen sind bisher nicht geklärt.

Der wichtige OZG-Prozess muss dringend um die Perspektive der freien Wohlfahrt ergänzt werden. Die AWO und andere Verbände haben die Expertise und die Erfahrung, die dabei helfen, die Online-Zugänge zu wichtigen Leistungen besser zu gestalten. Daher sind wir mit den anderen in der BAGFW organisierten Wohlfahrtsorganisationen in einer AG aktiv, um Expertisen zum Thema OZG zu bündeln und aktuelles Wissen auszutauschen. Auch innerhalb des großen Verbands diskutieren wir in unterschiedlichen Gremien den aktuellen Stand und die erwarteten Auswirkungen des Onlinezugangsgesetzes und sensibilisieren für die dadurch entstehenden Herausforderungen. Darüber hinaus vernetzen wir uns mit Expert*innen aus Verwaltung, Wirtschaft und Ziviligesellschaft zu diesem Themenfeld.

Ge­schlech­terge­rechte
Digi­tali­sierung

Die Empfehlungen der Sachverständigen sind aus AWO-Sicht ausdifferenziert, gut begründet und bieten einen hervorragenden Startpunkt, um politische, gendersensible Digitalstrategien aufzusetzen und konkrete rechtliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Die Stellungnahme der Bundesregierung greift die Chancen, die der Bericht bietet, dagegen leider in keiner Weise auf.

Kommentar zum Dritten Gleichstellungsbericht

Wie können wir als Gesellschaft die Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten?

Digitalisierung wirkt sich auf bestehende Geschlechterverhältnisse aus und umgekehrt. Selbstbedienungskassen im Supermarkt, Pflegeroboter, der Anteil von Frauen an Gründungen digitaler Start-Up-Unternehmen oder geschlechtsbezogene digitale Gewalt sind nur einige Beispiele für die umfassenden Veränderungen, die digitale Transformationsprozesse in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugen.

Welche gesellschaftlichen Auswirkungen haben die umfassenden technischen Innovationen, insbesondere mit Blick auf strukturell benachteiligte Gruppen? Wie wollen wir im Zuge der digitalen Transformation der Gesellschaft heute und zukünftig leben, arbeiten und miteinander umgehen? Welche gendersensiblen Maßnahmen kann die AWO in diesem Transformationsprozess unternehmen?

Dieses Thema begleiten wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen der Abteilung Kinder, Jugend, Familie und Frauen im AWO Bundesverband.

Der Dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung wurde am 09. Juni 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Er stellt unter dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ erstmals eine ausführliche Verknüpfung von Gleichstellung und Digitalisierung als zentrale politische Handlungsfelder für gesellschaftlichen Wandel dar. Im Blog analysieren wir den Bericht.

Digitales Spitzengespräch zum Dritten Gleichstellungsbericht

Am 5. Oktober 2021 veranstalteten wir ein digitales Fachgespräch zum Gleichstellungsberichts, an dem über 60 Interessierte teilnahmen. Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, Vorsitzende der Sachverständigenkommission, stellte die zentralen Ergebnisse vor, die mit den Teilnehmenden diskutiert wurden. Anknüpfungspunkte an die Themen und Handlungsfelder der AWO wurden anschließend im gemeinsamen Gespräch mit Prof. Dr. Jens M. Schubert, ehemaliger Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes e.V., aufgezeigt.

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